für Erwachsenen-Psychotherapeuten (KV-Berechtigung)
Zielgruppen sind alle ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten. Die Arbeit macht Freude, hält jung, und verbessert die Niederlassungsmöglichkeiten. Die Zulassung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen führt zu einer Berechtigung von bis zu 180 Behandlungsstunden für die Patienten plus 90 Einzelstunden oder 180 Gruppenstunden für die Bezugspersonen. Darüber hinaus ergeben sich durch diese Berechtigung erweiterte Chancen zur Niederlassung in gesperrten Bezirken.
Vorgaben (vgl. § 6 (4) und § 16 (2) der Psychotherapievereinbarung):
Theorie:
Die im Regelfall für die Fachkunde zu absolvierenden Seminare finden sie hier.
Bewerbungsunterlagen:
Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:
Kosten und Finanzierung:
Auf Anfrage