für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten ist die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt mit Diplom oder Masterabschluss.
Die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a und nach dem Beschluss der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Landesprüfungsämter vom 15.05.2018 erfüllen also:
Bei manchen Studiengängen ist eine Bestätigung der Zugangsvoraussetzung durch das Landesprüfungsamt notwendig.
Falls Sie einen anderen Abschluss haben als Diplom/Master in Psychologie/ Päd/ Soz. Päd. oder einen Auslandsstudienabschluss haben, ist es notwendig, dass das Ausbildungsinstitut Ihre Zugangsvoraussetzungen beim Landesprüfungsamt abklärt.
Dazu benötigen wir nach Zustandekommen eines Ausbildungsverhältnisses für das Landesprüfungsamt folgende Unterlagen (in Kopie):
Sie können bei Auslandsstudienabschluss vorab unter dem Link www.anabin.kmk.org erfahren, wie es mit der Gleichwertigkeit Ihres Auslandsstudienabschlusses bestellt ist.